Ab Montag, 25. Januar 2021 tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die auch den Individualsport Tennis einschränkt. Der STB hat hierzu Stellung bezogen und erklärt, dass trotz intensiver Bemühungen und Gesprächen mit dem zuständigen Ministerien keine Öffnung der Tennishallen erwirkt werden konnte. Zwischenzeitlich hatten zwar lokale Ordnungsämter die Öffnung einiger Hallen erlaubt, diese wurde allerdings durch das Innenministerium wieder außer Kraft gesetzt. Der STB lässt durch seinen Anwalt erneut die Öffnung der Hallen prüfen. Weiter behält sich der STB rechtliche Schritte vor. Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen.