Hallenbesitzer und der STB kämpfen für den Tennissport

  • Gericht soll Tennishallen wieder öffnen

In vielen Bereichen gibt es Lockerungen, unter anderem bei körpernahen Diensten oder im Einzelhandel. Der Individualsport Tennis, bei dem sich zwei Sportler zum Wettkampf auf fast 600qm treffen und einen Abstand von mehr als 15m halten, ist allerdings weiterhin in den Hallen untersagt. Bei den rund 22000 Tennisfreunden im Saarland stößt das auf Unverständnis. Jetzt hat sich der Rechtsanwalt Prof. Dr. Guido Britz zusammen mit dem Bauunternehmer Philipp Gross und dem Saarländischen Tennisbund, für den Tennissport stark gemacht und eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Mehr dazu im SZ-Artikel vom 18.03.2021.

https://rp-sz-epaper.s4p-iapps.com/artikel/956285/18650979